Mineralwolle AVV-170603

Was darf rein?

  • Mineralfaserhaltiges Dämmmaterial
  • Steinwolle
  • Glaswolle
  • Dämmaterialien die sich optisch nicht von mineralfaserhaltigem Material unterscheiden lassen

Was darf nicht rein?

  • Angenommen werden darf nur Material welches in reißfesten Gewebesäcken (Big Bags für Mineralwolle) verpackt und luftdicht verschlossen ist! Mineralwolle Big Bags können ebenfalls bei uns erworben werden.

Ihr Container könnte 2 Tonnen an Füllmenge überschreiten. Der Gesetzgeber verlangt für nachweispflichtige Materialien über 2 Tonnen eine Erzeugernummer. Diese Erzeugernummer ist für Sie kostenfrei! Das auszufüllende Formular hierfür finden Sie im Anhang als PDF Datei. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden es an die angegebene Email Adresse oder Fax Nummer. Nach Zuweisung einer Erzeugernummer senden Sie uns bitte das erhaltene Dokument per email an info@goelz-entsorgung.de. Bitte beachten Sie, dass ein Container mit nachweipflichtigen Materialien, die 2 Tonnen überschreiten könnten erst nach Erhalt der Erzeugernummer abgeholt oder gewechselt werden kann. Die Zuweisung dauert im Normalfall 1-2 Werktage.

Produktinformationen "Mineralwolle AVV-170603"
Unsere Container stehen 14 Tage Mietfrei und kosten danach:
  • Absetzcontainer 1,00€ / Tag
  • Abrollcontainer bis 20 cbm 2,00€ / Tag
  • Abrollcontainer ab 21 cbm 3,00 € / Tag
Hinweis: 1. Stelltag = Tag der Anlieferung.

Hinweise zur Anlieferung und zum Stellplatz des Containers

Bitte achten Sie darauf, dass unsere Containerfahrzeuge problemlos zum gewünschten Stellplatz des Containers fahren können. Unsere Fahrzeuge benötigen folgende Rangierbreiten und -höhen:
  • Mitsubishi: Breite: 3,20 m ; Höhe: 3,00 m 
  • Absetzfahrzeug: Breite: 3,50 m ; Höhe: 3,80 m 
  • Abrollfahrzeug: Breite: 3,50 m ; Höhe: 4,10 m 
Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen wetterfesten Untergrund. Bitte beachten Sie, dass unsere Containerfahrzeuge einen Wendekreis von ca. 10 -16 m haben. Auch muss der Zufahrtsweg befahrbar sein für LKW. 
  • Befahrbarkeit Fahrzeug Kleincontainer: 7,5 to 
  • Befahrbarkeit Absetzfahrzeug: 18,0 to 
  • Befahrbarkeit Abrollfahrzeug: 26,0 to 

Aufstellen auf öffentlichem Grund 

Falls der Container auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) abgestellt werden soll, benötigen Sie eine Stellgenehmigung Ihrer Gemeinde. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da ohne diese der Container nicht aufgestellt werden darf und wir müssten Ihnen eine Leerfahrt in Rechnung stellen. Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich. 

Richtige Befüllen des Containers 

Der Container darf nur bis zur Ladekante befüllt werden. Überladene Container dürfen wir nicht transportieren und wir müssten Ihnen eine Leerfahrt in Rechnung stellen. Achten Sie unbedingt darauf, den Container nur mit den erlaubten Materialien zu befüllen, so vermeiden Sie mögliche Mehrkosten durch Fehl Befüllungen! 

Weitere Hinweise

Bitte sorgen Sie dafür, dass Container für unsere Fahrzeuge frei zugänglich sind. Dadurch vermeiden Sie Wartezeiten, die wir Ihnen ansonsten in Rechnung stellen müssten. Wenn der Container auf der Baustelle umgesetzt werden soll, müssen wir Ihnen die gesonderte Anfahrt in Rechnung stellen.